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Als Latinum bezeichnet man Lateinkenntnisse, die den in der „Vereinbarung über Kenntnisse in Latein und Griechisch“ (Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland - KMK - vom 22. September 2005) festgelegten Anforderungen entsprechen: „Mit der Zuerkennung des Latinums wird die Fähigkeit bestätigt, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Dieses Verständnis ist durch eine sachlich richtige Übersetzung in angemessenem Deutsch, ggf. zusätzlich durch eine vertiefende Interpretation nachzuweisen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Formenlehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen römische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.“
 
In Berlin gilt: „Die für das Latinum notwendigen Kenntnisse werden nachgewiesen bei Lateinunterricht seit …der Jahrgangsstufe 8 oder 9 mit mindestens der Note ausreichend (fünf Punkte) am Ende des dritten Kurshalbjahres oder bei der zweijährigen gymnasialen Oberstufe am Ende des vierten Kurshalbjahres; dabei darf die Belegung von insgesamt 14 Jahreswochenstunden nicht unterschritten werden.“ (VO-GO § 12 Nr. 1)
 
Das Latinum ist auch heute noch Voraussetzung für eine größere Anzahl von Studiengängen bzw. Abschlussprüfungen, u. a. – abhängig von Bundesland und Hochschule – für Staatsprüfungen in Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Latein, Griechisch, Philosophie, um nur die wichtigsten Fächer zu nennen. Aber auch für andere Studiengänge sind Lateinkenntnisse, wenn auch nicht immer verlangt, so doch oft sehr hilfreich. Und leichter und müheloser als durch aufsteigenden Pflichtunterricht während der Schulzeit ist das Latinum bzw. sind Lateinkenntnisse nicht zu erwerben.

Unterrichtszeiten

1. Block: 08.00 - 09.30 Uhr
[1. Stunde: 07.50 - 08.35 Uhr]
[2. Stunde: 08.45 - 09.30 Uhr]
2. Block: 09.55 - 11.25 Uhr
3. Block: 11.55 - 13.25 Uhr
4. Block: 13.40 - 15.10 Uhr
[7. Stunde: 13.40 - 14.25 Uhr]
[8. Stunde: 14.35 - 15.20 Uhr]
5. Block: 15.30 - 17.00 Uhr

Zeiten nach Kurzstundenplan:

1. Block: 08.00 - 09.00 Uhr
[1. Stunde: 07.50 - 08.20 Uhr]
[2. Stunde: 08.30 - 09.00 Uhr]
2. Block: 09.25 - 10.25 Uhr
3. Block: 10.55 - 11.55 Uhr
4. Block: 12.10 - 13.10 Uhr
[7. Stunde: 12.10 - 12.40 Uhr]
[8. Stunde: 12.50 - 13.20 Uhr]
5. Block: 13.35 - 14.35 Uhr